Kassenanträge

Therapeut/inn/en sind zu Stellungnahme und Auskunft zu Diagnose, Therapieverlauf und Prognose aufgerufen, sollen die (privaten) Krankenkassen die Kosten der Psychotherapie übernehmen. Der erbetene Umfang der Stellungnahme ist abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag und wird von den Krankenkassen zumeist genau beschrieben.

Ist ein lang dauernder Therapieverlauf vorgesehen - etwa über 25 oder 50 Stunden -, wird ein großer Antrag an den Gutachter notwendig. Entsprechend der in Deutschland anerkannten Primärverfahrung in der Psychotherapie ist der Antrag entweder tiefenpsychologisch fundiert oder verhaltenstherapeutisch auszulegen. Der Antrag ist anonym zu halten und lediglich mit dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens sowie dem Geburtsdatum des Patienten zu bezeichnen.

Mit gleichem Kürzel sowie dem Vermerk "Vertraulich - Bericht an den Gutachter" ist ein gesonderter Briefumschlag zu versehen, der verschlossen der Krankenkasse gemeinsam mit einem Begleitschreiben und oft weiteren allgemeinen Kassenformularen zuzusenden ist.

In einem tiefenpsychologisch ausgelegten Antrag sind Aussagen zu Spontanangaben des/der Patienten/in, zum psychischen Befund, zur Krankheits- und Familiengeschichte zu treffen, eine Verdachtsdiagnose und eine Hypothese zur Psychodynamik, also den inneren Konflikten des/der Patienten/in zu formulieren.