Zertifikat für die Praxiskurse

Die Teilnahme an den Praxiskursen werden durch Zertifikate bestätigt, jeweils gesondert für 

  • den Grundkurses (Basis) und 
  • die tiefenpsychologischn Weiterbildung Der Umgang mit dem Unbewussten: psychoanalystische Haltung, auch in anderen Therapieformen, u.a. Traumatherapie (fortgeschritten)
Mit dem Zertifikat werden Dauer der Fortbildung einschließlich der Ausbildungsstunden dezidiert nachgewiesen sowie die Ausbildungsinhalte ausführlich benannt:

  • Zulassungsvoraussetzungen
  • theoretische Ausbildung
  • praktische Ausbildung
  • Methodik
  • Abschluss
  • Verlauf der Ausbildung
Das Abschlusszertifikat fundiert die professionelle Position, verbessert mögliche Kooperation mit ambulanten und stationären Einrichtungen sowie die Stellung gegenüber Krankenkassen und Berufsgenossenschaften. 

Das Europäische Zertifikat für Psychotherapie (ECP/EAP)

Mit dem Zertifikat werden Anforderungen bestätigt, die etwa für das Erlangen des Europäischen Zertikates für Psychotherapie (ECP) des Europäischen Verbandes für Psychotherapie (EAP) gefordert sind.

Das Europäische Zertifikat für Psychotherapie wird vom Europäischen Verband für Psychotherapie (EAP) (http://www.europsyche.org) vergeben und beim jeweiligen Nationalen Verband, d.h. beim Deutschen Dachverband für Psychotherapie (DVP) (http://www.dvp-ev.de) beantragt werden. 

Bislang sind zwei Antragswege möglich, zum einen für die ECP-Erteilung in einem vom EAP anerkannten Verfahren, zum anderen für die ECP-Erteilung nach mutimodalen Ansatz.  Die Ausbildung eines anerkannten EAP-Verfahren dauert mindestens 7 Jahren (inkl. Hochschulstudium) und umfasst 3.200 Stunden; die multimodale Ausbildung dauert mindestens 4 Jahre und umfasst 1.400 Stunden: 
  • 250 Stunden Selbsterfahrung
  • 500 Stunden bis 800 Stunden Theorie
  • 300 Stunden eine psychotherapeutische Behanldungen unter Supervision
  • 150 Stunden Supervision
  • 3 Jahre Berufsausbildung nach Ausbildungsabschluss
  • mindestens 2/3 der 1.400 Ausbildungsstunden müssen in einem von der EAP anerkannten Verfahren absolviert sein, 1/3 zusammenhängend in einem weiteren anerkannten Verfahren. Das ECP kann 3 Jahre nach Ausbidungsabschluß erteilt werden.