Honorar

Grundsätzlich ist der (die) Heilpraktiker(in) für Psychotherapie nicht an Honorarsysteme oder Gebührenordnungen gebunden. So kann das Honorar mit dem (der) Patient(in) frei vereinbart werden.

Einzig notwendig und nach den Rechtsbestimmungen gefordert ist Kostentransparenz: da der (die) Patient(in) sich gegenüber dem (der) Therapeut(in) in einer schwachen Position sieht, ist sehr darauf zu achten, dass diese nicht bei der Abrechnung mißbraucht wird. Aus diesem Grunde sind die Honorarsätze für eine Therapeisitzung von Anbeginn an klar darzulegen und miteinander zu vereinbaren.

Für die heilpraktische Tätigkeit wurde im Jahre 1984 mit der Gebührenodernung für Heilpraktiker (GebüH) eine Kosten-Übersicht erstellt. Dabei wurden bundesweit die durchschnittlichen Kostensätze erfaßt.